Direktinvestitionsförderung

Direktinvestitionsförderung
Maßnahme der Hilfe für  Entwicklungsländer; Förderung von  Direktinvestitionen in diesen Ländern. In Deutschland wurde dafür ein differenziertes Förderinstrumentarium entwickelt. Allen Maßnahmen ist gemeinsam, dass durch sie das wirtschaftliche oder politische Risiko einer  Kooperation gemindert werden soll: Durch verlässliche Informationen, durch günstige Kredite, durch Übernahme von  Garantien und  Bürgschaften oder durch die Gewährung von Steuervorteilen. Im Einzelnen gehören zum Instrumentarium, u.a. Bundesgarantien für Kapitalanlagen im Ausland, mit denen das politische Risiko von Kapitalanlagen gedeckt werden kann, Bundesgarantien und -bürgschaften für ungebundene Finanzkredite, Kredite aus Bundeshaushaltsmitteln oder die Förderung durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG). Weitere Informationen erteilen u.a die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai),  Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG),  UNIDO, Industrie- und Handelskammern und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Lexikon der Economics. 2013.

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